Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat ihre Empfehlungsvereinbarung „Rehabilitation für psychisch kranke Menschen“ (RPK) umfassend überarbeitet. Die neue Vereinbarung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Einrichtungen zur RPK bieten möglichst wohnortnah sowohl Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch zur Teilhabe am Arbeitsleben für psychisch erkrankte Menschen an. Beide Leistungen werden in diesen Einrichtungen unter einem Dach kontinuierlich miteinander verknüpft. Einrichtungen zur RPK bilden im regionalen Versorgungssystem eine eigenständige Organisationseinheit. Aktuell gibt es in Deutschland über 60 Einrichtungen zur RPK.
Die neue „RPK-Empfehlungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ kann hier heruntergeladen werden.