Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat den Teilhabeverfahrensbericht 2024 veröffentlicht. Dieser ist auf www.bar-frankfurt.de im Bereich „Themen“ frei verfügbar. Der Teilhabeverfahrensbericht 2024 berichtet v. a. Kennzahlen von 2023 und beschreibt Veränderungen gegenüber den Vorjahren. Im Jahr 2023 wurden 3,2 Millionen Anträge (2022: 3,0 Millionen) auf Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gestellt, zumeist für eine medizinische Rehabilitation. 7,3 % wurden nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX weitergeleitet. Ähnlich wie 2022 betrug die Dauer der Antragsbearbeitung etwa 26 Tage. Die meisten Anträge (84 %) wurden vollständig oder teilweise bewilligt. Trägerübergreifende Teilhabeplanungen fanden nur bei 0,4 % aller Anträge statt.
Der Teilhabeverfahrensbericht thematisiert auch die Integration in Arbeit. Diese wird anhand der Quote der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemessen. Der Wert lag bei der Bundesagentur für Arbeit bei 61 %, bei der Unfallversicherung bei 79 % und bei der gesetzlichen Rentenversicherung bei 82 %.